Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Schießsportanlage Rifle Ranch
Inhaberin Kerstin Hamann
Nienkamp 14
33829 Borgholzhausen
nachfolgend Rifle Ranch genannt
Für die Nutzung der Schießsportanlage, für Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen und
die damit verbundenen geschäftlichen Vereinbarungen und Verträge zwischen der Rifle
Ranch und den Vereinsmitgliedern, Kunden und Nutzern der Schießsportanlage.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB haben Gültigkeit für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und
Dienstleistungen und den damit verbundenen geschäftlichen Vereinbarungen und Verträge
zwischen der Rifle Ranch und den Vereinsmitgliedern, Nutzern und Kunden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtlicher Willenserklärungen, Verträge
und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Rifle Ranch mit ihren
Kunden und Vereinsmitgliedern.
2. Anerkennung der AGB
Der Kunde/ Nutzer und das Vereinsmitglied erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen
durch die Buchung einer Schießbahn und die dazugehörige Anmeldung (Ausfüllen der
Anmelde- und Einverständniserklärung) an.
Ebenso erfolgt das Anerkenntnis durch das Zustandekommen eines Vertrages im Bereich
Verkauf.
3. Regelungen für Reservierungen und Buchungen der
Schießbahnen
3.1 Die Benutzung der Schießbahnen ist nach vorheriger mündlicher, telefonischer oder
schriftlicher Absprache gestattet und findet während der Öffnungszeiten oder vorheriger
Terminzeit absprachen der Rifle Ranch statt.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 16:00 – 22:00 Uhr
Samstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Sonntag: 10:00 – 14:00 Uhr
Andere Nutzungszeiten gelten nur nach besonderer Vereinbarung.
3.2 Das vom Kunden nach telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Absprache gebuchte
Zeitfenster gilt als verbindlich und wird berechnet.
3.3 Bei verspätetem Erscheinen zum gebuchten Termin können wir ein Verschieben der
gebuchten Zeit, auf Grund von evtl. Nachfolgeterminen, nicht garantieren. Bezüglich der
Bezahlung für den gebuchten Termin auf der Schießbahn gilt 3.2 der AGB.
3.4 Die durch den Kunden gebuchte Nutzungszeit für die entsprechende Schießbahn oder den
Schießstand, beinhaltet eine kurze Einweisung durch die verantwortliche Schießstandaufsicht
und die „(*1)kleine Reinigung“ durch den Nutzer, nach Beendigung des Schießens. (*1) Bei
der „kleinen Reinigung“ sind die Hülsen und die während des Schießens angefallenen
Reststoffe in die dafür bereitgestellten Behältnisse zu entsorgen.
3.5 Sollte ein Schießtermin der Rifle Ranch aus technischen Gründen oder durch höhere
Gewalt abgesagt werden müssen, besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder
Kostenerstattung über die Nutzungsgebühr hinaus.
3.6 a Buchungsstornierungen des Schießkinos müssen per E-Mail oder Telefonisch abgesagt
werden und können erst gegen Bestätigung berücksichtigt werden. Stornierungen in einem
Zeitraum von weniger als drei Tagen vor dem gebuchten Schießtermin werden mit 100% des
Mietpreises berechnet.
3.6 b Buchungsstornierungen für 25 Meter und 100 Meter Bahnen (Eine Bahn beinhaltet
einen Schießplatz) müssen per E-Mail oder Telefonisch abgesagt werden und können erst
gegen Bestätigung berücksichtigt werden. Stornierungen in einem Zeitraum von weniger als
drei Tagen vor dem gebuchten Schießtermin werden mit 100% des Mietpreises berechnet.
3.6 c Buchungsstornierungen für 25 Meter und 100 Meter komplette Stände müssen per EMail
oder Telefonisch abgesagt werden und können erst gegen Bestätigung berücksichtigt
werden. Stornierungen in einem Zeitraum von weniger als Vierzehn Tagen vor dem
gebuchten Schießtermin werden mit 100% des Mietpreises berechnet.
3.6 d Buchungsstornierungen für „das schießen für jedermann“ müssen per E-Mail oder
Telefonisch abgesagt werden und können erst gegen Bestätigung berücksichtigt werden.
Stornierungen in einem Zeitraum von weniger als Vierzehn Tagen vor dem gebuchten
Schießtermin werden mit 30 Euro pro gebuchte Person und gebuchter Stunde berechnet.
3.7 Bild und Tonaufnahmen sind im gesamten Anlagenbereich der Schießbahnen nur nach
vorheriger Genehmigung durch einen Vertreter der Rifle Ranch erlaubt.
3.8 Kontrollen der Schießbahnen auf (*2)Schäden vor und nach dem Schießen. Vor Beginn
des Schießens wird eine gemeinsame (Kunde und Schießstandaufsicht) Schadenkontrolle auf
dem Schießstand vorgenommen, um zu verhindern, dass die vorher verursachten Schäden
nicht dem aktuellen Kunden zugerechnet werden müssen. Nach Beendigung des
Schießtermins wird eine gemeinsame (Kunde und Schießstandaufsicht) Endkontrolle auf evtl.
verursachte Schäden durchgeführt.
3.9 Für Schäden auf und an den Schießbahnen außerhalb des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs, insbesondere durch Fehlschüsse, haftet der Verursacher. Schäden sind sofort zu
bezahlen.
(*2) Treffer an Wand, Decke, Blende und Bahnboden werden für das Schießkino/50 Meter
Stand wie folgt berechnet:
Blendenschuss (je Treffer): 70,00 Euro
Fußbodenschuss (je Treffer): 100,00 Euro
Wandschuss (je Treffer): 100,00 Euro
Deckenschuss (je Treffer): 100,00 Euro
Treffer an Wand, Decke, Blende und Bahnboden werden für die 25 Meter und 100 Meter
Stände wie folgt berechnet:
Blendenschuss (je Treffer): 10,00 Euro
Blendenschuss (je Treffer mit Slug): 15,00 Euro
Fußbodenschuss (je Treffer): 50,00 Euro
Wandschuss (je Treffer): 50,00 Euro
Deckenschuss (je Treffer): 50,00 Euro
Falls der Schießstandnutzer das Inventar oder Technische Ausrüstung des Schießstandes
beschädigt, werden ihm Reparatur- oder Erneuerungsarbeiten in Rechnung gestellt. Dieses
gilt für jegliche Schäden, je nach Beschädigung auch über die im Aushang bekannt gemachte
Pauschale hinaus. Schäden die der Schütze verursacht sind sofort zu melden und zu bezahlen.
Der Betreiber behält sich vor dem Schießstandnutzer Folgekosten durch Beschädigung (zum
Beispiel an Technischer Ausrüstung) in Rechnung zu stellen.
4. Meldepflicht
4.1 Jeder Nutzer der Schießbahnen hat vor der ersten Nutzung ein Stammblatt mit den dort
aufgeführten Anmeldedaten auszufüllen. Der Benutzer akzeptiert mit seinen Angaben die
AGB und die Benutzerordnung der Rifle Ranch.
4.2 Mit dem Schießen darf erst begonnen werden, wenn die Gruppen oder die Einzelschützen
der Rifle Ranch angemeldet sind. Es ist den Nutzern ohne Zustimmung eines Vertreters der
Rifle Ranch nicht gestattet, Nutzungszeiten oder Schießbahnen untereinander zu tauschen.
4.3 Unfälle, die sich während des Schießbetriebs ereignen, sind immer unverzüglich
anzuzeigen. Für die Meldung solcher Vorkommnisse sind in erster Linie die verantwortlichen
Schießstandaufsichten zuständig.
4.4 Sonstige Vorkommnisse sind der Rifle Ranch spätestens am nächsten Werktag
anzuzeigen.
5. Haftung
Die Rifle Ranch haftet nur für Schäden der Kunden/Nutzer und Vereinsmitglieder, die von ihr
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
Im Übrigen ist die Haftung –gleich aus welchem Rechtsgrund- sowohl der Rifle Ranch, als
auch ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
5.5 Die Rifle Ranch übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die von
anderen Nutzern oder Zuschauern verursacht werden.
5.6 Der Nutzer/ Besucher stellt die Rifle Ranch von Schadenersatzansprüchen anderer
Besucher/ Nutzer oder Dritter für die von Ihm an diesen Personenkreis verursachten Schäden
frei.
5.7 Die Rifle Ranch schließt die Haftung für die vom Nutzer / Besucher mitgebrachten
Waffen, Zieloptiken oder anderen Ausrüstungsgegenständen aus, soweit der Schaden nicht
durch Angestellte oder Beauftragte der Rifle Ranch vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde.
5.8 Haftungsausschluss für Staatsangehörige der USA und Kanada.
Personen- und Sachschäden, die amerikanische und kanadische Staatsangehörige während
eines Besuchs und Nutzung der Rifle Ranch und dem damit verbundenen Schießtrainings
erleiden, werden ausschließlich nach dem deutschen Haftungsrecht verhandelt und erstattet.
Ein evtl. Schadenersatzanspruch gegen die Rifle Ranch nach dem US-Recht wird seitens der
Rifle Ranch ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Rifle Ranch ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen
offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig innerhalb von 3 Tagen schriftlich oder vor Ort
sofort gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretener Mangel an der Ware vorliegt und von dem
Verkäufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des
Käufers von dem Kauf zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung
verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der
Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
6.2 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder
Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt die von dem Verkäufer gewählte
Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der
Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.
Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nachbesserung insgesamt
verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)
verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
7. Versicherung
7.1 Versicherungsnachweise für Vereine, sonstige Benutzergruppen und Einzelnutzer.
Diese haben sich im Rahmen der gesetzlichen Regelung (z.B. Jagdhaftpflicht-Versicherung,
Vereinshaftpflicht oder priv. Haftpflicht) zu versichern und den Versicherungsschutz der Rifle
Ranch gegenüber per Unterschrift zu bestätigen.
Sollte keine Haftpflichtversicherung bestehen, haften diese für die von Ihnen verursachten
Personen- und Sachschäden mit Ihrem privaten Vermögen.
Bis zu einem Schaden von 300,00 € wird der vom Nutzer verursachte Schaden direkt vor Ort
beglichen. Bei einem Schadenswert über 300,00 € wird dem Kunden eine Rechnung erstellt,
die dieser dann bei seiner Versicherung zwecks Regulierung einreichen kann.
8. Gutscheine
8.1 Der von der Rifle Ranch erworbene Gutschein garantiert den im Papier enthaltenen
Anspruch und ist bei seiner Einlösung vorzulegen.
8.2 Der Gutschein gilt für die Gaststätte, Ware im Ladenverkauf und den Schießstand. Seitens
des Kunden besteht kein Anspruch auf Barauszahlung.
8.3 Gutscheine haben keine Verjährungsfrist.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
9.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Verkaufs-Preise
inklusiv Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten eines Versands der Waren
einschließlich der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
9.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das nachfolgende Konto der Rifle
Ranch zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig.
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Kerstin Hamann
Kreissparkasse Halle
IBAN : DE 48 480 515 80 0000 047357
BIC : WELADED1HAW
9.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb des vorgegebenen
Zahlungsziels nach Lieferung zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich
kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn
eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten
des Veranlassers.
9.4 Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen
Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Rifle Ranch sofort fällig.
9.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem
Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Kaufvertrag beruht.
9.6 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder
später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die Rifle Ranch behält sich das Eigentum an der gekauften Ware bis zur vollständigen
Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen
Käufe, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
11. Datenverarbeitung und Datenschutz
11.1 Sofern ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden
soll, erhebt und verwendet die Rifle Ranch personenbezogene Daten, soweit dies zu diesen
Zwecken und zur Information des Kunden erforderlich und geboten ist.
11.2 Der Käufer ist damit einverstanden, dass die Rifle Ranch die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet.
Insbesondere speichert oder an eine Kreditschutzorganisation übermittelt, soweit dies im
Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten
Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige
Interesse des Käufers an dem Anschluss der Verarbeitung insbesondere der Übermittlung
dieser Daten überwiegt.
11.3 Für unsere Webseite verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise, siehe Datenschutz
11.4 Die personenbezogenen Daten werden durch Ergreifung aller technischen und
organisatorischen Möglichkeiten so verarbeitet und gespeichert, dass sie für Dritte nicht
zugänglich sind. Auf Anordnung der zuständigen Behörden dürfen wir aber im Einzelfall
Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der
Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung
der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
11.5 Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Betroffene
seine Einwilligung zur Speicherung schriftlich widerruft, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung
des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre
Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Auf schriftliche Anfrage
werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
12. Inkrafttreten
12.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Schießsportanlage Rifle Ranch treten
durch Aushang und durch Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen
der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Inhaberin/ Geschäftsführerin: Kerstin Hamann
Nienkamp 14
33829 Borgholzhausen