Waffensachkundelehrgang
In regelmäßigen Abständen veranstalten wir hier auf unserem Schießstand einen Lehrgang zum erlangen der Waffensachkunde. Der Kurs endet mit der staatlich anerkannten Prüfung am dritten Seminartag.
- 30. November und 01. Dezember mit Prüfung am 07. Dezember
Die Anmeldung der Termine von April, Juli, August, Oktober und Dezember erfolgt über:
Klaus-Peter Spyra
Fuchsweg 24
33829 Borgholzhausen
Tel.: 0 54 21 / 8 12 12
Fax.: 0 54 21 / 93 07 21
http://www.waffensachkunde-net.de
- 22. und 23. Februar mit Prüfung am 01. März
- 05. und 06. April mit Prüfung am 12. April
- 14. und 15. Juni mit Prüfung am 21. Juni
- 02. und 03. August mit Prüfung am 09. August
- 11. und 12. Oktober mit Prüfung am 18. Oktober
- 13. und 14. Dezember mit Prüfung am 20. Dezember
Die Anmeldung der Termine von April, Juli, September und Dezember erfolgt über:
Klaus-Peter Spyra
Fuchsweg 24
33829 Borgholzhausen
Tel.: 0 54 21 / 8 12 12
Fax.: 0 54 21 / 93 07 21
http://www.waffensachkunde-net.de
- 15. und 16. März mit Prüfung am 22. März
- 17. und 18. Mai (+ für Berufswaffenträger 23. Mai) mit Prüfung am 24. Mai
- 27. und 28. September mit Prüfung am 04. Oktober
- 15. und 16. November (+ für Berufswaffenträger 21. November) mit Prüfung am 22. November
Die Anmeldung der Termine im März, Mai, September & November erfolgt über:
Alexander Kaiser
Tel.: +49 151 1157 1463
info@kip-academy.com
KAISER Improve Performance
Von-der-Recke-Str. 37
33161 Hövelhof
www.kip-academy.com
Der Lehrgang wird geleitet durch Klaus-Peter Spyra – staatlich anerkannter Lehrgangsträger für Vorder- und Wiederladelehrgänge, Sachverständiger für Munition + Waffen, staatlich anerkannter Waffensachkundeprüfer.
Der Kurs bereitet auf die anschließende Prüfung vor.
Waffensachkunde wird für Sportschützen, Waffensammler und Mitarbeiter des Bewachungsgewerbes durchgeführt.
Der Vorbereitungskurs findet jeweils Samstag und Sonntag statt. Die Prüfung an dem darauf folgenden Samstag.
Inhalte des Lehrgangs:
Unterweisungsinhalte entsprechend dem Waffensachkundekatalog des Bundesverwaltungsamtes:
- Allg. waffenrechtliche Begriffe
- Kennzeichnung von Schusswaffen, Munition, Erwerb, Überlassen von Schusswaffen und Munition
- Führen von Schusswaffen
- Schießen
- Notwehr und Notstand
- Sichern gegen Abhandenkommen
- Verbotene Gegenstände
- nichtgewerbliche Herstellung und Bearbeitung
Technische Begriffsbestimmung:
- Ballistik
- Munition (alle Kaliber)
- rechtliche und praktische Handhabung von Schusswaffen einschl. Grundzüge des KWKG; WaffG; StGB; einschl. Nebengesetze
Die praktische Ausbildung erfolgt an einer Vielzahl von Lang- und Kurzwaffen. Auch der Umgang mit Flinten wird gelehrt.